In der Verordnung zur neuen Reifeprüfung (BGBl. II Nr. 174/2012 v. 30.5.2012, §8 (5)) wird aufgelistet, dass im Abstract die „Fragestellung“ anzuführen ist. Daraus lässt sich ableiten, dass es für die Vorwissenschaftliche Arbeit eine Forschungsfrage gibt.
Update: Seit Oktober 2013 ersetzt in den offiziellen Dokumenten des bmukk der Begriff „Fragestellung“ den Begriff „Forschungsfrage“.
Update: Mit Mai 2016 (Verordnung 107) wurde das Wort Fragestellung in der Verordnung gestrichen.
Siehe auch:
– Lexikon: Forschungsfrage >
– Blog: Fragestellung >
– AHS-VWA: FAQ Fragestellung >>