Zur Verwendung von Bildern gibt es eine Klarstellung vom BMBF Juristen Herr Olensky. Die Vorwissenschaftliche Arbeit ist eine Prüfungsarbeit, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist. Es können urheberrechtlich geschützte Bilder auch ohne Einverständnis (natürlich mit Quellenangabe!) verwendet werden. Wird die Arbeit veröffentlicht (Schulbibliothek, Internet, Einreichung zur Prämierung usw.) müssen die Rechte an den Bildern abgeklärt werden.
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