Änderung in der Verordnung (Mai 2016)

gesetz-verordnung-www_vwa_meIn der „107. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung AHS und der Zeugnisformularverordnung >>“ (11.5.2016) wurden folgende Änderungen beschlossen, die für die vorwissenschafltiche Arbeit Bedeutung haben:

7. In § 8 Abs. 2 erster Satz sowie § 14 Abs. 1 wird die Wendung „Schulbehörde erster Instanz“ jeweils durch die Wendung „zuständigen Schulbehörde“ ersetzt.

8. § 8 Abs. 3 lautet:
„(3) Im Falle der Nichtbeurteilung oder der negativen Beurteilung des Prüfungsgebietes „vorwissenschaftliche Arbeit“ durch die Prüfungskommission ist innerhalb von längstens vier Wochen ein neues Thema im Sinne des Abs. 1 festzulegen. Die zuständige Schulbehörde hat dem Thema innerhalb von zwei Wochen zuzustimmen oder unter Setzung einer Nachfrist die Vorlage eines neuen Themas zu verlangen.“

9. § 8 Abs. 4 erster Satz lautet:

„Die schriftliche Arbeit hat einen Umfang von höchstens zirka 60 000 Zeichen (inklusive Leerzeichen, Quellenbelegen im Text und Fußnoten), ausgenommen Vorwort, Inhalts-, Literatur- und Abkürzungsverzeichnis, zu umfassen.“

10. In § 8 Abs. 5 entfällt die Wendung „die Fragestellung,“.

11. In § 9 Abs. 1 erster Satz wird nach der Wortfolge „schriftliche Arbeit“ der Klammerausdruck „(einschließlich allfälliger praktischer und/oder grafischer Arbeiten)“ eingefügt.

12. § 10 lautet:

„§ 10. Die erstmalige Abgabe der schriftlichen Arbeit hat bis zum Ende der ersten Woche des zweiten Semesters der letzten Schulstufe zu erfolgen. Die Zeiträume für die Abgabe der schriftlichen Arbeit im Falle der Wiederholung der vorwissenschaftlichen Arbeit sind die erste Unterrichtswoche, die ersten fünf Unterrichtstage im Dezember und die erste Woche des zweiten Semesters. In allen Fällen hat die Abgabe sowohl in digitaler Form (in jeder technisch möglichen Form, nicht jedoch mit E-Mail) als auch in zweifach ausgedruckter Form (bei Einbeziehung praktischer und/oder grafischer Arbeitsformen auch unter physischer Beigabe der praktischen und/oder grafischen Arbeiten) zu erfolgen.“

 

Im Volltext lauten die für die vorwissenschaftliche Arbeit relevanten Teile:

„Änderung in der Verordnung (Mai 2016)“ weiterlesen

Beurteilungsraster Version 9-2016

www_VWA_me_BeurteilungDas Raster für die Beurteilung der vorwissenschaftlichen Arbeit wurde geändert. Schülerinnen und Schüler bzw. die betreuenden Lehrpersonen sollten einen Blick auf die Deskriptoren werfen um nicht nach der Abgabe der vorwissenschaftlichen Arbeit von den Kriterien überrascht zu werden.

Die neuen Dokumente auf der ahs-vwa-Seite des BMB:

 

 

 

Aktualisierung des Beurteilungsrasters

www_VWA_me_BeurteilungDie Empfehlung des BMBF für die Beurteilung der Vorwissenschaftlichen Arbeit wurde überarbeitet und aktualisiert (Stand Jänner 2016).

Beurteilungshilfe (ahs-vwa, PDF) >>
Beurteilungsraster (ahs-vwa, PDF) >>

Leider fehlen in der Beurteilungshilfe z.B. die Hinweise auf das Einrechnen nichtlinearer Texte (Grafiken, Diagramme, …) bzw. dem Über- oder Unterschreiten in einem tolerierbaren Ausmaß.

 

Rechtliche Aspekte der Bildverwendung

VWA_Cartoon_UrheberrechtZur Verwendung von Bildern gibt es eine Klarstellung vom BMBF Juristen Herr Olensky. Die Vorwissenschaftliche Arbeit ist eine Prüfungsarbeit, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist. Es können urheberrechtlich geschützte Bilder auch ohne Einverständnis (natürlich mit Quellenangabe!) verwendet werden. Wird die Arbeit veröffentlicht (Schulbibliothek, Internet, Einreichung zur Prämierung usw.) müssen die Rechte an den Bildern abgeklärt werden.

Zusammenfassung (Fallambulanz, Word-Datei (.Doc)) >>
Diskussion in der Fallambulanz (Virtuelle PH) >>

Das 5×5 der VWA

Screenshot_Das_5x5_der_VWAHeute hat die Koordinationsstelle Literacy (Projektleitung: Mag. Werner Schöggl; Finanzierung: Bundesministerium für Bildung und Frauen) die Webseite „Das 5×5 der VWA“ veröffentlicht. Der Ablauf der Vorwissenschaftlichen Arbeit wird dabei in fünf Bereiche mit je fünf Unterpunkten eingeteilt:

1) Thema FINDEN (Thema eingrenzen / Betreuungsperson finden / Erste Literaturrecherche / Ausformulierung des Themeas / Partnerinstitutionen)

2) EINREICHEN (Persönlicher Impuls / Angestrebte Methoden / Geeignete Leitfragen / Ungefähre Gliederung / VwA-Datenbank)

3) PLANEN (Projektplanung / Richtlinien / Vorsicht Plagiat! / Elemente einer VwA / Beurteilungskriterien)

4) SCHREIBEN (Literaturrecherche / Methoden / Schreiben der Kapitel / Zitieren / Design und Layout)

5) ABSCHLIESSEN (Abgabe der Arbeit / Abschließende Besprechung / PräsentationDiskussion /Beurteilung)

Die einzelnen Informationen sind ergänzt durch Videos einer Schülerin und Links zur ahs-vwa – Webseite.

Das 5 x 5 der VwA >>
Die Videos (Youtube) >>

 

Handbuch und Unterlagen zur Genehmigungsdatenbank

Genehmigungsdatenbank-Icon-dez-2013Der Erwartungshorizont für die Vorwissenschaftlichen Arbeiten durchläuft ein Genehmigungsverfahren (Betreuungsperson – Direktion), das über eine zentrale Datenbank für alle AHS in Österreich abgewickelt wird. Nach der Fertigstellung der VWA wird diese hochgeladen und von der Betreuungsperson die Beschreibung der Arbeit online eingegeben. Für diese Datenbank gibt es ein Handbuch und Präsentationen (für verschiedene Zielgruppen)

Genehmigungsdatenbank >>

– Handbuch Genehmigungsdatenbank – VSD-Version >>

Ergänzung (1.2.2015)
Vorlage für die Vorbereitung der Einreichung >

UPDATE April 2019:
Die Genehmigung durch die Schulbehörde erster Instanz entfällt! Die Vorwissenschaftliche Arbeit wird durch die Betreuungsperson und die Direktorin / dem Direktor genehmigt.

Durchführungsbestimmungen neue Reifeprüfung

VWA_Cartoon_UrheberrechtIm Rundschreiben 21/2013 vom 4.11.2013 des BMUKK (BMUKK-13.261/0058-III/3/2013) werden verschiedene Aspekte der neuen Reifeprüfung konkretisiert.

Bezüglich der Vorwissenschaftlichen Arbeit in den AHS werden folgende Informationen veröffentlicht:

„Durchführungsbestimmungen neue Reifeprüfung“ weiterlesen

Forschungsfrage => Fragestellung

Logo bmukk (© bmukk)Auf der VWA Homepage des BMUKK wird bekanntgegeben, dass von Seiten des Ministeriums der Begriff „Forschungsfrage“ durch den Begriff „Fragestellung“ ersetzt wird.

Quelle: www.ahs-vwa.at – Aktuelle Informationen (16.10.2013)

„Forschungsfrage => Fragestellung“ weiterlesen

VWA-Präsentation (Stand Oktober 2012)

Präsentation Vorwissenschaftliche ArbeitBasierend auf der Verordnung über die Reifeprüfung an den AHS (30.5.2012) wurde die Präsentation zur Vorwissenschaftlichen Arbeit überarbeitet. Auf 33 Folien werden die Fakten aus der RPVO präsentiert (auf Interpretationen und ergänzende Informationen, die nicht in der Verordnung stehen, wurde verzichtet) – Fakten pur!
In den Foliennotizen findet man die Angaben zu den Quellen.

VWA-Präsentation (.ppt, Oktober 2012) >>