Schriftliche Arbeit:
- VWA auf Deutsch: geht immer
- VWA auf Englisch: geht immer, wenn die Betreuungsperson einverstanden ist.
- VWA in einer lebenden Fremdsprache: wenn der Unterricht besucht wurde und die Betreuungsperson einverstanden ist.
Einreichung:
- VWA auf Deutsch: Thema auf Deutsch
- VWA in einer Fremdsprache: Thema in der Fremdsprache UND Thema auf Deutsch (mit Schrägstrich getrennt)
- Erwartungshorizont (Grobgliederung usw.): immer auf Deutsch
Abstract: Unabhängig von der Sprache auf Deutsch oder Englisch
Präsentation / Diskussion: wenn alle Kommissionsmitglieder einverstanden sind in der Sprache der Arbeit, sonst: Deutsch